Wohnwagenvermietung-JBH & Fahrzeugaufbereitung

Urlaub einmal ohne Stress...denn Ihre Erholung ist unser Ansporn!



Wissenswertes


Hier haben wir wertvolle Tipps für Sie zusammengestellt zu den Themen Führerschein, Tempo 100, AGB, Wohnmobil und Wohnwagen etc.

Alle Fahrer müssen über 21 Jahre alt sein und seit mindestens 3 Jahren über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Auslandsfahrten sind nur innerhalb der Länder mit Versicherungsschutz erlaubt. Alle weiteren Informationen finden Sie in unseren AGB bzw. Mietbedingungen oder sprechen Sie uns gerne an!

 

Führerschein Voraussetzungen (Führerscheinerwerb vor 1999)

Sie dürfen Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht fahren bzw. Gespanne mit einem Gesamtgewicht (Gesamtmasse aus PKW/Zugfahrzeug und Anhänger) von 18,5 t. Letzteres gilt allerdings nur bis zum 50. Lebensjahr, dann erlischt diese Erlaubnis und Sie dürfen nur noch Gespanne mit einem Gesamtgewicht von 12 t lenken. Wer nach dem 50. Geburtstag noch Gespanne bis 18,5 t bewegen möchte, muss den alten gegen den neuen Führerschein umtauschen und dies entsprechend eintragen lassen.

Urheberrecht Fendt-Caravan GmbH

Führerschein Voraussetzungen (Führerscheinerwerb nach 1999) – Führerscheinklasse B

Alle Führerscheininhaber, die nach 1999 ihre Fahrerlaubnis erworben haben, benötigen für das Fahren eines Pkw-Wohnwagen-Gespanns die Führerscheinklasse B. Diese erlaubt den Transport eines Gesamtgewichts von 3,5 Tonnen. Mit der Erweiterung der Führerscheinklasse B auf B96 dürfen Sie sogar bis zu 4,25 Tonnen bewegen. Mit der Führerscheinklasse BE dürfen bis zu 7 Tonnen gefahren werden.

Quelle: www.bmvi.de


Technische Voraussetzungen für die Tempo-100-Regelung

Ihr PKW ist mit ABS ausgestattet.

Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet. (Trifft auf unsere Wohnwagen zu.)

Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L. (Trifft auf unserer Wohnwagen zu).

Die Reifen sind jünger als sechs Jahre. (Trifft auf unserer Wohnwagen zu.)

Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden.

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab.

Gerne helfen wir Ihnen bei der individuellen Berechnung für Ihr Fahrzeug.


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